AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Naturesports Cornelissen&Ramsebner GesBr. Stand 01.01.2012, Naturesports Cornelissen&Ramsebner GesBr. wird in folgenden Text kurz NATURESPORTS benannt

 

1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Internet oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch, per Email oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.

2. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Nature Sports jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 10 % des vereinbarten Honorars
- von 14 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- bei Nichterscheinen zur Tour = 100% des vereinbarten Honorars.

3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.

4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Prospekt, in der Detailausschreibung und in den Geschäfts- Bedingungen angeführt werden, mitzubringen. Gesundheitliche Einschränkungen, die eine Gefahr darstellen können sind dem Guide vor der Tour bekannt zu geben!

5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.

6. Jeder Teilnehmer an Touren von Naturesports ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von Nature Sports werden von geprüften Guides geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Naturesports und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Nature Sports haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen.

8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Nature Sports ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Nature Sports übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

12. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen

13. Preis- und Programm Änderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

14. Preise sind inklusive der derzeitig gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer und pro Person, falls nicht anders vereinbart, zu verstehen.

15. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen werden, auch in Prospekten oder auf der Homepage von Naturesports veröffentlicht werden dürfen.

Besondere Bedingungen für Naturesports Canyoningtouren

1. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.

2. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.

3. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.

4. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.

5. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.

6. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer dieser vertretbaren Hilfestellung zu geben.

Besondere Bedingungen für Naturesports Riverbugtouren

1. Die Beförderung in einem Riverbug setzt ausreichende Schwimmkenntnisse in fließendem Gewässer voraus.

2. Die Beförderung von Kindern unter 10 Jahren oder einer Körpergröße von 150cm ist nicht gestattet.

3. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, Teilnehmer, bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen.

4.Für mutwillige Beschädigungen an Riverbugs und Ausrüstung haftet der Fahrgast.

5. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Riverbug besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Riverbugs zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

6. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenfalls ist an einer geeigneten Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.

7. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.

8.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Guide von Naturesports im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Bot am Fluss durch den Guide von Naturesports. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Naturesports übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.

Besondere Bedingungen für Naturesports High Ropes Alpin Touren

1.Nach erfolgter Einschulung hat jeder Teilnehmer eigenverantwortlich darauf zu achten, dass bei Klettersteigpassagen (Felspassagen die immer mit einem Sicherungsstahlseil versehen sind) immer die beiden Sicherungskarabiner des Klettersteigsets gegengleich im Sicherungsstahlseil eingehängt sind.

2.Beim Umhängen an den Verankerungspunkten des Stahlseils darf jeweils nur 1 Karabiner umgehängt werden. Erst wenn der erste Karabiner wieder verschlossen ins Stahlseil eingehängt ist darf der zweite geöffnet und umgehängt werden.

3. Grundsätzlich gilt: sobald ein Sicherungsseil vorhanden ist, müssen beide Sicherungskarabiner des Klettersteigsets dort eingehängt sein.

4. Bei den Flying Fox Strecken muss erst die Stahlseilrolle in das Stahlseil eingehängt werden, dann werden die Sicherheitskarabiner des Klettersteigsets nacheinander hinter die Stahlseilrolle in das Stahlseil des Flying Fox gehängt.

5. Beim Landeplatz des Flying Fox muss zuerst der erste Karabiner des Klettersteigsets in das Stahlseil des Klettersteiges, dann der zweite Karabiner gegengleich ins Stahlseil eingehängt werden. Anschließend wird die Stahlseilrolle in den Klettergurt eingehängt.

Besondere Bedingungen für Verleih von Ausrüstungen

1. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Naturesports erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

2. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.

Besondere Bedingungen für Hochseilgarten-Aktivitäten und Low Elements

1. Die Benützung des Seilgartens ist nur unter Anweisung eines Guide möglich.

2. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ständig zwei Sicherungskarabiner der Selbstsicherung in den dafür vorgesehenen Sicherungsseilen eingehängt sind.

3. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt und die Sicherungskarabiner jederzeit verschlossen sind.

4. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
Fotos/Filme:
25. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten oder auf der Naturesports Homepage veröffentlicht werden dürfen.