AGB Hochseilgarten Hinterstoder

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochseilgarten Hinterstoder

Nature SportsnCornelissen&Ramsebner Gesbr.

 

Der Hochseilgarten ist für alle Besucher ab einer Körpergröße von 110 cm und bis zu 120kg begehbar. Personen, die unter einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen könnten, werden von der Hochseilgartentour ausgeschlossen. Darunter fallen auch: Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen.

Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein welcher mitklettert. Jedoch max. 3 Kinder pro Erwachsenen! Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter verlangt werden.

Kinder ab einer Körpergröße von 110 cm bis 120 cm dürfen nur den         

1 Meter Parcours begehen. Ab einer Körpergröße von 120 cm dürfen Kinder die 1 Meter,  

3 Meter, 5 Meter und 7 Meter Parcours begehen.

 

Die Flying Fox Runden 1+2: bei einem Kind zwischen 120 cm und 140 cm ist eine

zusätzliche Begleitperson Empfehlenswert. Ab 2 Kindern zwischen 120 cm und 140 cm  Körpergröße ist eine zusätzliche Begleitperson erforderlich.

Der Steyr Flying Fox ist erst ab einem Körpergewicht von 40 kg befahrbar. 

Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Hochseilgartens an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Guides sind bindend. Die betreffenden Teilnehmer können bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Guides vom Hochseilgarten ausgeschlossen werden. In diesen Fällen übernimmt die Firma Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

Die Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabiner, Stahlseilrolle), welche nur von  Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR ausgegeben wird, muss nach Anweisung des Veranstalters/Guides benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Die Sicherungskarabiner müssen immer am grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Sicherungstechnik muss exakt nach den Anweisungen erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Guide herbeizurufen. Im gesamten Hochseilgarten Areal sind das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken sowie das Hantieren mit offenem Feuer verboten.

Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Firma Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Sie haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Person.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten oder auf der Nature Sports Homepage veröffentlicht werden dürfen.

 

Schließung der Parkanlage infolge höherer Gewalt:

Die Fa. Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Niederschlag, Sturm, Feuer, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Gerichtsstand ist Kirchdorf a/d Krems  01.01.2017