AGB Hochseilgarten Hinterstoder

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochseilgarten Hinterstoder
Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR:

Der Hochseilgarten ist für alle Besucher ab einer Körpergröße von 120 cm geöffnet (Steyr Flying Fox Körpergröße ab 140 cm), die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 15 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein, max. sind jedoch 2 Kinder pro Erwachsenen erlaubt.
Das zulässige Maximalgewicht für Gäste beträgt 120kg.
Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Hochseilgartens an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Guides sind bindend. Die betreffenden Teilnehmer können bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Guides vom Hochseilgarten ausgeschlossen werden. In diesen Fällen übernimmt die Firma Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
Die Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabiner, Stahlseilrolle), welche nur von Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR ausgegeben wird, muss nach Anweisung des Veranstalters/Guides benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Die Sicherungskarabiner müssen immer am grünen Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Sicherungstechnik muss exakt nach den Anweisungen erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Guide herbeizurufen.
Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Firma Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR  haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Sie haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Person.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten oder auf der Nature Sports Homepage veröffentlicht werden dürfen.
Schließung der Parkanlage infolge höherer Gewalt
Die Fa. Nature Sports Cornelissen-Ramsebner GesbR behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Niederschlag, Sturm, Feuer, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.